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Aktuelles 03.09.2010
Schifffahrtspolizeiliche Anordnung: Streikankündigung für die Wasserstraßen des Service de la Navigation du Nord-Est (Frankreich)
Für Dienstag, den 7. September 2010 liegt eine nationale Streikankündigung für die Wasserstraßen des Service de la Navigation du Nord-Est vor.
An der Mosel können Störungen an den Schleusen in Apach, Koenigsmacker, Thionville und Talange ab Montag, 6. September 2 [...weiterlesen]

Aktuelles 02.09.2010
Ein aktualisiertes Brückenverzeichnis der Mosel steht ab sofort im Downloadbereich zur Verfügung!!
Das aktualisierte Verzeichnis aller Moselbrücken steht hier für Sie zum Download bereit.

Aktuelles 27.08.2010
Schifffahrtspolizeiliche Anordnung: Feuerwerk in Wasserbillig (Mosel-km 205,860-206,040) am 11. September 2010
Während des Feuerwerks wird das Befahren und Stillliegen im genannten Bereich nicht möglich sein.
Weitere Details hierzu finden Sie hier.

Aktuelles 26.08.2010
Schifffahrtspolizeiliche Anordnung: Feuerwerk in Bernkastel-Kues (Mosel-km 129,400-130,100) am 4. September 2010
Am 4. September 2010 ist die Schifffahrt in Bernkastel-Kues gesperrt sowie das Stillliegen wegen eines Feuerwerks verboten.
Weitere Details dazu finden Sie hier.

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Wer wir sind



Die Moselkommission ist eine öffentliche zwischenstaatliche Einrichtung mit Sitz in Trier.

Unsere Rechtsgrundlage bildet der Vertrag über die Schiffbarmachung der Mosel (Moselvertrag), der 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland der Republik Frankreich und dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen wurde.

Die konstituierende Sitzung der Moselkommission fand eineinhalb Jahre vor Fertigstellung der Großschifffahrtsstraße am 21. Dezember 1962 statt.

 

Allgemeine Aufgabe der Kommission ist es, die Interessen der Schifffahrt auf der Mosel zu fördern und darüber zu wachen, dass deren Ertragslage auf einem möglichst hohen Stand gehalten wird.

 

Die Moselkommission tritt jährlich zweimal zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.

 

Zur Teilnahme an diesen Plenarsitzungen der Moselkommission entsenden die drei Mitgliedstaaten je zwei ständige und bis zu zwei stellvertretende Delegierte.

 

Diese wählen mit Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte jeweils für ein Jahr den Präsidenten der Kommission.

Dieser Vorsitz fällt in alphabetischer Reihenfolge jedem der drei Staaten zu.

 

Die Moselkommission fasst ihre Beschlüsse, die in der Regel durch ihre Fachausschüsse vorbereitet werden, mit Einstimmigkeit.

 

Die Stimmen der Delegierten gelten als von ihren Regierungen abgegeben und binden diese, so dass die von der Kommission beschlossenen gemeinsamen Regelungen von jedem Staat nach seinen Vorschriften in Kraft zu setzen und zu veröffentlichen sind.

 

Die Kosten für den Haushalt der Moselkommission werden von den drei Vertragspartnern zu je einem Drittel getragen.

 

Als Koordinationsstelle dient der Moselkommission ihr ständiges Sekretariat.

 

 

Copyright © 2009 - Sekretariat der Moselkommission, Trier | Impressum