Empfehlungen der Moselkommission
Gemäß Artikel 36 Nr. 2 des Moselvertrags kann die Moselkommission Empfehlungen abgeben, um bestmögliche Bedingungen für die Moselschifffahrt zu gewährleisten.
Folgende Empfehlungen hat die Moselkommission momentan verfasst:
- Empfehlungen für künftige Kreuzungsbauwerke der Mosel zwischen Koblenz und Metz
- Bestimmungen für Anlegestellen an der Mosel, die der Zustimmung der Moselkommission nicht bedürfen
- Empfehlung betreffend die Einrichtung von Anlegestellen für die Fahrgastkabinenschifffahrt
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Aktuelles
26.11.2019
Neue MoselSchPV ab dem 01.12.2019
Ab dem 1. Dezember 2019 gilt eine aktualisierte Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV).
In die Begriffsbestimmungen in § 1.01 MoselSchPV wurde eine Definitio
[...weiterlesen]
06.11.2019
Start des französischen Beihilfeplans zur Modernisierung und Innovation 2018-2022 (PAMI)
Die Güterschifffahrt ist dazu eingeladen, ihre Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans zur Modernisierung und Innovation 2018-2022 (plan d’aides à la modernisation et
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07.06.2019
Pressemeldung zur Plenarsitzung der Moselkommission
Die Moselkommission hat am 23. Mai 2019 in Schloss Senningen in Luxemburg getagt.
Die Pressemeldung zur Sitzung finden Sie [...weiterlesen]
22.03.2019
Aktualisierter Bericht der IKSMS zum Thema Niedrigwasser
Die Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) haben ihre Bestandsaufnahme zur „Niedrigwasserproblematik im Einzugsgebiet von Mosel und Saar“ aktualisi
[...weiterlesen]
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