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Aktuelles 02.04.2012
Schifffahrtszeiten auf der französischen Mosel vom 1. Mai bis 31. Dezember 2012
Der Service de la Navigation du Nord-Est in Nancy informiert über die gültigen Schifffahrtszeiten auf der französischen Mosel.
Sie können das Dokument hier in seiner Übersetzung abrufen.

Aktuelles 02.04.2012
Sperrung der Schifffahrt zwischen Talange und Richemont - Modalitäten zum Antrag auf Schadensersatz
Der Generaldirektor von VNF hat eine Information veröffentlicht, um die Nutzer der Wasserstraße über die Möglichkeiten für Schadensersatzansprüche, auf Grund der Sperrung zwischen der Schleuse Talange und Richemeont, zu informieren.
Die Schifffahrt musste auf Grund de [...weiterlesen]

Aktuelles 29.03.2012
Informationen zum Vorschleusungsrecht auf der Mosel
Das Vorschleusungsrecht ist in § 6.29 der Moselschifffahrtspolzeiverordnung geregelt.
Seit 1. Januar 2012 ist dieses Recht nur noch für die Zeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr gültig.
Um den Nutzern der Wasserstraße noch mehr Informationen zu diesem Thema zu liefern, haben die WS&A [...weiterlesen]

Aktuelles 02.03.2012
Verkehrsbericht 2011 ist nun online!!!
Nach einem sehr deutlichen Wachstum der transportierten Gütermengen im Jahr 2010 stellt sich die Verkehrsentwicklung in 2011 auf der Mosel leider als wenig erfreulich da.
Der Durchgang der Gütermengen an den Schleusen (mit Ausnahme der Schleuse Kanzem, die ein leichtes Wachstum verzeichn [...weiterlesen]

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Wer wir sind



Die Moselkommission ist eine öffentliche zwischenstaatliche Einrichtung mit Sitz in Trier.

Unsere Rechtsgrundlage bildet der Vertrag über die Schiffbarmachung der Mosel (Moselvertrag), der 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland der Republik Frankreich und dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen wurde.

Die konstituierende Sitzung der Moselkommission fand eineinhalb Jahre vor Fertigstellung der Großschifffahrtsstraße am 21. Dezember 1962 statt.

 

Allgemeine Aufgabe der Kommission ist es, die Interessen der Schifffahrt auf der Mosel zu fördern und darüber zu wachen, dass deren Ertragslage auf einem möglichst hohen Stand gehalten wird.

 

Die Moselkommission tritt jährlich zweimal zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.

 

Zur Teilnahme an diesen Plenarsitzungen der Moselkommission entsenden die drei Mitgliedstaaten je zwei ständige und bis zu zwei stellvertretende Delegierte.

 

Diese wählen mit Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte jeweils für ein Jahr den Präsidenten der Kommission.

Dieser Vorsitz fällt in alphabetischer Reihenfolge jedem der drei Staaten zu.

 

Die Moselkommission fasst ihre Beschlüsse, die in der Regel durch ihre Fachausschüsse vorbereitet werden, mit Einstimmigkeit.

 

Die Stimmen der Delegierten gelten als von ihren Regierungen abgegeben und binden diese, so dass die von der Kommission beschlossenen gemeinsamen Regelungen von jedem Staat nach seinen Vorschriften in Kraft zu setzen und zu veröffentlichen sind.

 

Die Kosten für den Haushalt der Moselkommission werden von den drei Vertragspartnern zu je einem Drittel getragen.

 

Als Koordinationsstelle dient der Moselkommission ihr ständiges Sekretariat.

 

 

Copyright © 2009 - Sekretariat der Moselkommission, Trier | Impressum