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Aktuelles 13.01.2012
Erinnerung an die auf der französsichen Mosel geltenden Schifffahrtszeiten
Der Service de la Navigation du Nord-Est in Nancy erinnert an die gültigen Schifffahrtszeiten auf der französischen Mosel.
Sie können das Dokument hier in seiner Übersetzung abrufen.

Aktuelles 19.12.2011
Neue Fassung der MoselSchPV tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft

Eine neue Version der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.
Die Änderung beziehen sich auf § 6.29 Nummer 5, der sich mit der Vorschleusung an den Schleusen befasst.
Die neue Version der MoselSchPV ist hier abrufbar.
Wichtig ist anzumerken, [...weiterlesen]

Aktuelles 12.12.2011
Pressemeldung zur Herbstsitzung 2011 der Moselkommission
Die Moselkommission hat am 1. Dezember 2011 im schönen Ambiente des Schloss Senningen seine Herbstplenarsitzung abgehalten.
Die beiden Beobachterinstitutionen, die Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) und die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (Z [...weiterlesen]

Aktuelles 08.12.2011
Neuer Flyer der Moselkommission: Handeln im Dienst der Schifffahrt und Handeln im Geist Europas
Die Moselkommission verfügt ab sofort über einen neuen Flyer. 
Dieser liegt in Deutsch, Englisch und Französisch vor und soll allen Interessierten einen guten Überblick über uns und unser Tätigkeitsfeld geben. Auf acht großzügig gestalteten Seiten gibt [...weiterlesen]

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Wer wir sind



Die Moselkommission ist eine öffentliche zwischenstaatliche Einrichtung mit Sitz in Trier.

Unsere Rechtsgrundlage bildet der Vertrag über die Schiffbarmachung der Mosel (Moselvertrag), der 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland der Republik Frankreich und dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen wurde.

Die konstituierende Sitzung der Moselkommission fand eineinhalb Jahre vor Fertigstellung der Großschifffahrtsstraße am 21. Dezember 1962 statt.

 

Allgemeine Aufgabe der Kommission ist es, die Interessen der Schifffahrt auf der Mosel zu fördern und darüber zu wachen, dass deren Ertragslage auf einem möglichst hohen Stand gehalten wird.

 

Die Moselkommission tritt jährlich zweimal zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.

 

Zur Teilnahme an diesen Plenarsitzungen der Moselkommission entsenden die drei Mitgliedstaaten je zwei ständige und bis zu zwei stellvertretende Delegierte.

 

Diese wählen mit Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte jeweils für ein Jahr den Präsidenten der Kommission.

Dieser Vorsitz fällt in alphabetischer Reihenfolge jedem der drei Staaten zu.

 

Die Moselkommission fasst ihre Beschlüsse, die in der Regel durch ihre Fachausschüsse vorbereitet werden, mit Einstimmigkeit.

 

Die Stimmen der Delegierten gelten als von ihren Regierungen abgegeben und binden diese, so dass die von der Kommission beschlossenen gemeinsamen Regelungen von jedem Staat nach seinen Vorschriften in Kraft zu setzen und zu veröffentlichen sind.

 

Die Kosten für den Haushalt der Moselkommission werden von den drei Vertragspartnern zu je einem Drittel getragen.

 

Als Koordinationsstelle dient der Moselkommission ihr ständiges Sekretariat.

 

 

Copyright © 2009 - Sekretariat der Moselkommission, Trier | Impressum