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Aktuelles 23.05.2013
Neue Version der Moselschifffahrtspolizeiverordnung tritt am 1. Juni 2013 in Kraft
Eine neue Version der Moselschifffahrtspolizeiverordnung tritt zum 1. Juni 2013 in Kraft.
Die Änderung betrifft § 6.02a, der sich auf "Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge" bezieht.
Die neue Version der MoselSchPV steht Ihnen hier oder in der Rubrik "Downloads" unter "Basisdokume [...weiterlesen]

Aktuelles 14.05.2013
Schleusensperrzeiten auf der Mosel im Jahr 2013
Die Schleusensperrzeiten für die Mosel für das Jahr 2013 wurden bereits im Jahr 2008 festgelegt.
Sie stellen sich 2013 folgendermaßen dar:
- vom 4. bis zum 11. Juni 2013 auf dem deutschen Abschnitt (die zugehörige Anordnung können Sie hier herunterladen) und im deutsch-lu [...weiterlesen]

Aktuelles 23.04.2013
VNF publiziert Avis Nr. 1/2013
Die französische Wasserstraßenverwaltung hat das Avis Nr. 1/2013 publiziert, das nützliche Informationen rund um die Wasserstraßen in Frankreich enthält.
Das Dokument (in französischer Sprache) können Sie hier abrufen.
Die schifffahrtspolizeiliche Anordnung zu [...weiterlesen]

Aktuelles 10.04.2013
Ausschreibung von VNF zur Qualitätszertifizierung
Der Generaldirektor von VNF hat eine Ausschreibung veröffentlicht, die Spediteuren ermöglicht, eine Finanzhilfe zwecks Zertifizierung zu erhalten.
Die Übersetzung des Beschlusses mit weiteren Infos finden Sie hier.

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Unsere Ausschüsse



Die Vorarbeit für die Moselkommission und ihre Delegierten liefern die Sachverständigen in den Ausschüssen.

 

Der Ausschuss für Rechts- und Verwaltungsfragen prüft alle rechtlichen Belange, z.B. den Moselvertrag betreffend.

 

Der Ausschuss für Schifffahrtsabgaben bereitet, wie sein Namen es schon vermuten lässt, die Modalitäten für die Erhebung der im Moselvertrag vorgesehenen Schifffahrtsabgaben vor.

 

Der Ausschuss für Schifffahrtspolizei und Fahrwasserbezeichnung kümmert sich um die Vorschriften, die auf der Mosel gelten, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, aber auch um von der Schifffahrt ausgehende Gefahren abzuwenden. Alle Vorschriften sind in der Moselschifffahrtspolizeiverordnung verankert.

 

Der Technische Ausschuss prüft alle Bauvorhaben an der Mosel insbesondere daraufhin, ob sie mit den Interessen der Schifffahrt vereinbar sind. Zurzeit werden hier u.a. die Verdopplung der Schleusen auf dem deutschen Abschnitt und die Brückenanhebungen auf dem französischen Abschnitt thematisiert. Aber auch Projekte, die langfristig geplant sind, wie z.B. die Saône-Mosel-Verbindung, welche vom französischen Staat diskutiert wird, werden in den Sitzungen des Technischen Ausschusses erörtert.

Der Technische Ausschuss legt zudem die Schleusensperrzeiten auf der Mosel fest.

 

Wenn ein Vorhaben oder eine Problematik mehrere Ausschüsse betrifft, können die Ausschüsse auch gemeinsam beraten und so genannte gemischte Ausschüsse ins Leben rufen.

Als Beispiel zu nennen sei hier der gemischte Technische Ausschuss und Rechtsausschuss, der erst kürzlich über Unterhaltung, Erneuerung und Betrieb der Mauer und der Mole des Bauwerks Apach im Grenzgebiet der drei Moselanrainerstaaten beraten und entschieden hat. Als Ergebnis konnte am 1. Oktober 2009 eine Vereinbarung zwischen den drei Staaten in feierlichem Rahmen unterzeichnet werden.

 

Darüber hinaus haben die Ausschüsse auch die Möglichkeit Arbeitsgruppen zu bilden, an denen Experten aus den drei Anrainerstaaten teilnehmen, um ganz spezielle, fachspezifische Themen zu behandeln.

 

So hat der Ausschuss für Schifffahrtspolizei und Fahrwasserbezeichnung die Arbeitsgruppe „Moderne Informationsaustauschdienste und -systeme/MIB-MOVES“ ins Leben gerufen.

Auf Initiative des Technischen Ausschusses entstand die Arbeitsgruppe „Abflussmanagement“.

 

Die Moselkommission verfügt zudem über einen Berufungsausschuss. Dieser Ausschuss, bestehend aus einem Richter aus jedem Mitgliedstaat, kann anstelle des zuständigen Obergerichtes als Berufungsinstanz angerufen werden.

 

 

Copyright © 2009 - Sekretariat der Moselkommission, Trier | Impressum