Logo Header
deutsch englisch französisch
HOME | KONTAKT | SITEMAP
Suche:
Login :  

Aktuelles 14.05.2013
Schleusensperrzeiten auf der Mosel im Jahr 2013
Die Schleusensperrzeiten für die Mosel für das Jahr 2013 wurden bereits im Jahr 2008 festgelegt.
Sie stellen sich 2013 folgendermaßen dar:
- vom 4. bis zum 11. Juni 2013 auf dem deutschen Abschnitt (die zugehörige Anordnung können Sie hier herunterladen) und im deutsch-lu [...weiterlesen]

Aktuelles 23.04.2013
VNF publiziert Avis Nr. 1/2013
Die französische Wasserstraßenverwaltung hat das Avis Nr. 1/2013 publiziert, das nützliche Informationen rund um die Wasserstraßen in Frankreich enthält.
Das Dokument (in französischer Sprache) können Sie hier abrufen.
Die schifffahrtspolizeiliche Anordnung zu [...weiterlesen]

Aktuelles 10.04.2013
Ausschreibung von VNF zur Qualitätszertifizierung
Der Generaldirektor von VNF hat eine Ausschreibung veröffentlicht, die Spediteuren ermöglicht, eine Finanzhilfe zwecks Zertifizierung zu erhalten.
Die Übersetzung des Beschlusses mit weiteren Infos finden Sie hier.

Aktuelles 10.04.2013
Elektronische Schifffahrtskarte der französischen Mosel
VNF stellt den Nutzern der Wasserstraße kostenlos auf der Internsetseite www.vnf.fr eine elektronische Schifffahrtskarte der kanalisierten Mosel von Neuves-Maisons bis Apach zur Verfügung.
Diese Karten wurden im Rahmen der RIS-Richtlinie erstellt.
Die übersetzte komplette Pressemel [...weiterlesen]

Lesen Sie weitere Beiträge in
unserem Newsarchiv
ITworks! SEO Trier | www  
 
Diese Seite drucken

Was wir tun



Gemeinsam mit den nationalen Fachbehörden sieht sich die Moselkommission als Dienstleister und Interessensvertreter für die Großregion Saar-Lor-Lux, für Häfen und Schifffahrt.

 

Seit 1962 gilt die Schifffahrtsfreiheit auf der Mosel. Die Vorschriften und Regeln, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere auch die Sicherheit betreffend, werden durch uns erstellt.

 

Auf der Strecke zwischen Koblenz und Thionville ist die Mosel abgabenpflichtig.

Wir entscheiden über die Modalitäten und die Höhe dieser Schifffahrtsabgaben.

 

Auf der Mosel gilt mit der Moselschifffahrtspolizeiverordnung eine gesonderte Gesetzgebung. Wir passen dieses Regelwerk ständig anhand jeweils gegebener Umstände so an, dass die Leichtigkeit des Schiffverkehrs optimal gewährleistet wird.

 

An der Mosel finden regelmäßig Bauvorhaben, wie Brückenanhebungen, Schleusenverdopplungen und andere Arbeiten statt.

Wir prüfen alle Projekte daraufhin, ob Sie mit den Interessen der Schifffahrt vereinbar sind.

 

Im Fall von Rechtstreitigkeiten die Schifffahrt auf der Mosel betreffend, sind zunächst die nationalen Schifffahrtsgerichte zuständig.

Im Fall von Berufungen können wir anstelle der zuständigen Obergerichte letzte Instanz im Rahmen unseres Berufungsausschusses sein.

 

Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Aufgaben arbeiten wir eng mit den jeweiligen nationalen Verwaltungen zusammen und suchen die Kooperation mit anderen Institutionen und zwischenstaatlichen Einrichtungen.

 

 


 

Copyright © 2009 - Sekretariat der Moselkommission, Trier | Impressum