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Aktuelles 14.05.2013
Schleusensperrzeiten auf der Mosel im Jahr 2013
Die Schleusensperrzeiten für die Mosel für das Jahr 2013 wurden bereits im Jahr 2008 festgelegt.
Sie stellen sich 2013 folgendermaßen dar:
- vom 4. bis zum 11. Juni 2013 auf dem deutschen Abschnitt (die zugehörige Anordnung können Sie hier herunterladen) und im deutsch-lu [...weiterlesen]

Aktuelles 23.04.2013
VNF publiziert Avis Nr. 1/2013
Die französische Wasserstraßenverwaltung hat das Avis Nr. 1/2013 publiziert, das nützliche Informationen rund um die Wasserstraßen in Frankreich enthält.
Das Dokument (in französischer Sprache) können Sie hier abrufen.
Die schifffahrtspolizeiliche Anordnung zu [...weiterlesen]

Aktuelles 10.04.2013
Ausschreibung von VNF zur Qualitätszertifizierung
Der Generaldirektor von VNF hat eine Ausschreibung veröffentlicht, die Spediteuren ermöglicht, eine Finanzhilfe zwecks Zertifizierung zu erhalten.
Die Übersetzung des Beschlusses mit weiteren Infos finden Sie hier.

Aktuelles 10.04.2013
Elektronische Schifffahrtskarte der französischen Mosel
VNF stellt den Nutzern der Wasserstraße kostenlos auf der Internsetseite www.vnf.fr eine elektronische Schifffahrtskarte der kanalisierten Mosel von Neuves-Maisons bis Apach zur Verfügung.
Diese Karten wurden im Rahmen der RIS-Richtlinie erstellt.
Die übersetzte komplette Pressemel [...weiterlesen]

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Wer wir sind



Die Moselkommission ist eine öffentliche zwischenstaatliche Einrichtung mit Sitz in Trier.

Unsere Rechtsgrundlage bildet der Vertrag über die Schiffbarmachung der Mosel (Moselvertrag), der 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland der Republik Frankreich und dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen wurde.

Die konstituierende Sitzung der Moselkommission fand eineinhalb Jahre vor Fertigstellung der Großschifffahrtsstraße am 21. Dezember 1962 statt.

 

Allgemeine Aufgabe der Kommission ist es, die Interessen der Schifffahrt auf der Mosel zu fördern und darüber zu wachen, dass deren Ertragslage auf einem möglichst hohen Stand gehalten wird.

 

Die Moselkommission tritt jährlich zweimal zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.

 

Zur Teilnahme an diesen Plenarsitzungen der Moselkommission entsenden die drei Mitgliedstaaten je zwei ständige und bis zu zwei stellvertretende Delegierte.

 

Diese wählen mit Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte jeweils für ein Jahr den Präsidenten der Kommission.

Dieser Vorsitz fällt in alphabetischer Reihenfolge jedem der drei Staaten zu.

 

Die Moselkommission fasst ihre Beschlüsse, die in der Regel durch ihre Fachausschüsse vorbereitet werden, mit Einstimmigkeit.

 

Die Stimmen der Delegierten gelten als von ihren Regierungen abgegeben und binden diese, so dass die von der Kommission beschlossenen gemeinsamen Regelungen von jedem Staat nach seinen Vorschriften in Kraft zu setzen und zu veröffentlichen sind.

 

Die Kosten für den Haushalt der Moselkommission werden von den drei Vertragspartnern zu je einem Drittel getragen.

 

Als Koordinationsstelle dient der Moselkommission ihr ständiges Sekretariat.

 

 

Copyright © 2009 - Sekretariat der Moselkommission, Trier | Impressum